Hausordnung
für Veranstaltungen auf dem Gelände “Hof Kastania“
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Veranstaltungsgeländes Hof Kastania während der Veranstaltungen im Rahmen des Projekts NordVibes.
Mit Betreten des Geländes wird diese Hausordnung anerkannt.
2. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Veranstalter sowie durch von ihnen beauftragte Personen ausgeübt.
Den Anweisungen des Veranstaltungs- oder Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder andere Besucher gefährden, können vom Gelände verwiesen werden.
3. Privatgelände
Hof Kastania ist Privatgelände.
Während der Veranstaltungen ist das Gelände für Besucher geöffnet.
Als Privatbereiche gekennzeichnete Flächen dürfen nicht betreten werden.
4. Verhalten auf dem Gelände
Besucher werden gebeten, respektvoll miteinander umzugehen und andere Gäste nicht zu gefährden oder zu belästigen.
Insbesondere untersagt sind:
- Gewalt oder Bedrohungen
- diskriminierendes Verhalten
- mutwillige Beschädigung von Eigentum
- das Mitführen gefährlicher Gegenstände
5. Alkohol und Drogen
Der Konsum alkoholischer Getränke erfolgt eigenverantwortlich.
Der Konsum illegaler Drogen ist untersagt.
Stark alkoholisierte Personen oder Personen, die andere gefährden, können vom Gelände verwiesen werden.
6. Tiere auf dem Gelände
Im Rahmen einzelner Programmpunkte können Alpaka-Begegnungen stattfinden, die von einem lokalen landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt werden.
Besucher werden gebeten, respektvoll mit den Tieren umzugehen und den Anweisungen der verantwortlichen Personen zu folgen.
7. Sicherheit
Bei größeren Veranstaltungen können Einlasskontrollen oder Ausweiskontrollen durchgeführt werden.
Aus Sicherheitsgründen kann das Mitbringen bestimmter Gegenstände untersagt sein.
8. Parken
Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.
Im übrigen Ort besteht Parkverbot.
9. Haftung
Das Betreten des Geländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Haftung der Veranstalter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
